Tipp acht – Internet-Sperren und Internetkontrolle

 

Das Sperrgesetz

Das Wortungetüm "Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen" wird auch Zugangserschwerungsgesetz (ZugErschwG) oder Sperrgesetz genannt.

In den letzten Wochen und Monaten hat es viel Aufregung um Internetsperren gegeben. Familienministerin von der Leyen hat mit ihren Sperren von kinderpornografischen Internetseiten für viel Diskussionsstoff gesorgt. Von allen Seiten wird viel geredet, aber die meisten Menschen verstehen kaum die Argumente, geschweige denn den Hintergrund.

Das Familienministerium hat unter der Federführung von Ministerin von der Leyen einen Gesetzesentwurf, das Sperrgesetz, eingebracht, um die "Datenautobahn der Kinderpornografie" zu schließen. Die Anwendung des Sperrgesetzes soll zunächst überprüft werden und so ist das Gesetz bis zum 31. Dezember 2012 befristet.

Zur Sperrung der Internetseiten soll ausgerechnet das <acronym title="Bundeskriminalamt">BKA</acronym>, also eine Strafverfolgungsbehörde, Listen mit den Seiten führen, die nicht aufgerufen werden dürfen. Die Provider haben diese Sperren zu gewährleisten und der Surfer erhält eine Stopp-Seite. Die Technik dafür ist vergleichsweise trivial in der Anwendung, aber Umfang und Umgehungsmöglichkeiten sowie datenschutzrechtliche Aspekte lassen das alles sehr laienhaft erscheinen. Vorsichtig ausgedrückt. Die Sperre zu pflegen bindet aber Personal, das immer neue Seiten prüfen muss. Nur technische Laien werden abgehalten, bestimmte Inhalte einfach zu erreichen. Straftäter kann man mit solchen Methoden in keiner Weise an ihrem Tun abschrecken oder gar hindern.

So warnte die Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries, auch davor, diese Art Zensurbehörde einzusetzen. Die Verfassung garantiere, dass „jeder das Recht hat, sich auch im Internet frei zu bewegen."
Die tatsächliche Gefährdung durch Terroristen, organisierte Kriminalität und Pädophile muss man wohl mal in Beziehung zum Aufwand des Schutzes aller Bundesbürger setzen. Und man darf natürlich die Effizienz nicht außer Acht lassen.

Jeder moderne Router, der den heimischen Internetzugang herstellt, bietet inzwischen die Möglichkeit externe <acronym title="Universal Serial Bus">USB</acronym>-Festplatten anzuschließen, auf die Nutzer jederzeit über das Internet zugreifen können. Das lässt sich nicht kontrollieren. Verbotene Bilder, Videos und Texte können mit Telefonen überall hin transportiert und mit jedermann ausgetauscht werden. Das gilt ebenso für <acronym title="Universal Serial Bus">USB</acronym>-Sticks, die so groß sind, dass man Unmengen verbotenen Materials transportieren kann. Und nicht zuletzt gibt es immer noch <acronym title="Faksimile">Fax</acronym> und  Brief. Will man und kann man das alles kontrollieren?

Die deutschen Gesetze sind sehr eindeutig, was leider in der Diskussion untergeht oder sogar mit den Worten, dass das Internet kein „rechtsfreier Chaosraum“ bleiben dürfte, unterschlagen wird. Jeder, der andere diffamiert oder beleidigt, macht sich auch in sozialen Netzwerken strafbar. Jeder, der Kinderpornografie anbietet, ob im Internet, als Foto, Buch oder <acronym title="Digital Versatile Disc">DVD</acronym>, diese verbreitet oder konsumiert, macht sich strafbar. Die Verbreitung von Nazipropaganda, Bombenbauanleitungen und anderen strafbewehrten Inhalten bleibt immer strafbar; auch, oder sogar insbesondere im Internet. Und dass urheberrechtlich geschützte Inhalte, wie Bilder, Bücher, Musik oder Video, mit Geld- und Freiheitsstrafe bewährt ist, sollte ob der zahlreichen Kampagnen der Rechteinhaber allgemein bekannt sein.

Leider ist die Kampagne gegen das Gesetz auch falsch gelaufen, obwohl 130000 Menschen eine Online-Petition gegen das Sperrgesetz unterzeichneten. Durch die Medien ging immer nur das Gerücht, dass gegen ein Internetpornografie-Verbot demonstriert würde. Im Detail ging es aber genau darum, dass diese Sperrseiten technischer Unfug sind, der einfach umgangen werden kann. Aber vor allem sei das ein erster Schritt, um das Sperren von weiteren Internetinhalten zu ermöglichen. Tatsächlich stehen Rechtevertreter der Mediengiganten schon in den Startlöchern. Und bestehende technische Möglichkeiten sind immer schon auf andere Bereiche erweitert worden.

 

Vorratsdatenspeicherung

Die Angst der informierten Nutzer vor einer steigernden Überwachung wird von Staat gar nicht wahrgenommen. Dabei sind die bestehenden Maßnahmen zur Überwachung jetzt schon Weltspitze. Deutsche Internetprovider, also die Firmen, die die Internetzugänge anbieten, wie Telekom, Alice, Versatel, O2, Vodafone usw. müssen seit dem 1. Januar 2008 im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung dafür sorgen, das Strafverfolgungsbehörden jederzeit jeden Teilnehmer ins Visier nehmen können, um deren Onlineaktivitäten zu verfolgen. Da dabei der Lauschangriff an vorderster technischer Front erfolgt, sind Gegenmaßnahmen zur sicheren Datenübertragung schützenswerter Informationen, wie zum Beispiel Anonymisierungsdienste, selten wirksam. Das gilt natürlich auch für strafbare Daten.

Jeder ist jederzeit verdächtig, da die Vorratsdatenspeicherung ohne Anfangsverdacht oder konkrete Hinweise auf Gefahren erfolgt. Der Staat nimmt sich raus jeden auf sein wohlgefälliges Verhalten im Cyberspace überprüfen zu können. Eine Unschuldsannahme ist damit obsolet. Müssen wir bald unsere Unschuld beweisen, wenn unsere <acronym title="Internet Protocol">IP</acronym>-Adresse auffällig wird? Das Hat es schon gegeben. Durch Zahlendreher sind Unschuldige von Rechtevertretern auf Korn genommen worden.

Auch die flammendsten Verfechter der Freiheit im Internet befürworten die Verfolgung von Straftaten und Verbrechen im Internet. Kein Gesetz und keine Behörde sollen die Nutzer vor den Gefahren schützen, wenn dabei erst einmal jeder verdächtigt wird und alles kontrolliert wird. Mit grundlegender Medienkompetenz besteht für den einzelnen erst einmal keine Gefahr, sich in der digitalen Welt zu verlieren.
Cyberpatrouille

Prophylaktisch gehen Fahnder der Landeskriminalämter bereits durch Cyberpatrouille im Internet auf digitale Streife. Dabei werden jährlich tausende von Ermittlungsverfahren in die Wege geleitet. Diese verdachtsunabhängigen Ermittlungen richten sich nicht gegen jedermann, sondern entsprechen der Streife durch unsere Städte, wo Präsenz und wachsame Augen frühzeitig schlimmeres verhindern.

 

Bundestrojaner

Der inzwischen berühmte Bundestrojaner, eine Software, die im Rahmen von Online-Durchsuchungen gegen Verbrecher und Straftäter auf deren Computer eingeschleust werden soll, ist ein eher seltenes, aber effizient eingesetztes Mittel. Allerdings ermittelt man mit diesem Werkzeug gegen Menschen, die sich verdächtig gemacht haben. Das klandestin auf einen verdächtigen Rechner installierte Programm durchschnüffelt dessen Inhalte und überwacht beliebige Eingaben. Dazu ist eine richterliche Genehmigung erforderlich. Im Vorfeld der gesetzlichen Freigabe dieser Maßnahme kam es zu Protesten wie seinerzeit bei der Einführung des großen Lauschangriffs auf Telefonanschlüsse. Nur ebbten die Proteste schnell ab. Es scheint eine Zeiterscheinung zu sein, dass Eingriffe in die Persönlichkeits-, Freiheitsrechte und freie Kommunikation nicht mehr vehement verteidigt werden. Spätestens, wenn das Argument der Bekämpfung des internationalen, religiösen Terrors ins Feld gebracht wird, werden die Widerstände aufgegeben.

 

Was kann jeder von uns gegen Straftaten und Verbrechen im Internet tun?

Zunächst einmal machen Sie sich klar, dass das Internet eben kein „rechtfreier Chaosraum" ist. Wenn Sie Straftaten entdecken, melden Sie diese den Strafverfolgungsbehörden oder erstatten Sie gleich Strafanzeige. Eltern sollten mit ihren Kindern sprechen, dass Beleidigungen, Drohungen und Diffamierungen in sozialen Netzwerken nicht hingenommen werden müssen. Sie sollten beim Betreiber des Netzwerkes auf Löschung der Einträge, Ausschluss des Täters und Beweissicherung für weitere Maßnahmen pochen.

Schwieriger ist die Situation bei Kinderpornografie. Da allein der Besitz digitaler Daten nach Paragraf 184 b des Strafgesetzbuches schon strafbar ist und Laien unter Umständen nach versehentlichem Kontakt Bildmaterial nicht komplett löschen können, sollten Sie lieber eine Rechtsberatung aufsuchen, wie sie unter anderem vom Stadtteilzentrum Steglitz <acronym title="Eingetragener Verein">e. V.</acronym> angeboten wird. Welche Kreise der Besitz solcher Daten haben kann, zeigt das Beispiel des Abgeordneten Jörg Tauss, der, nach eigenen Aussagen, bei der Recherche nach Verbrechern kinderpornografische Dateien auf dem Rechner hatte.

Die Chancen einen Straftäter zu finden stehen auch gar nicht so schlecht. Anonymes Surfen im Internet gibt es in Deutschland schon lange nicht mehr.

[Thomas Siems]